Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule
Herschelplatz 1
90443 Nürnberg
Telefon
+49 911 231 3043
Telefax
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Unsere Verwaltungszeiten:
Montag - Freitag:
07:30 - 12:30 Uhr
(Nachmittag nach Vereinbarung)
Wir sind Mitglied der familienfreundlichen Schule im Bündnis für Familie!
Letzte Aktualisierung:
25.02.2021
Wolfgang Noller, Beratungsrektor
Staatlicher Schulpsychologe für Grund- und Mittelschulen in der Stadt Nürnberg
Herschelplatz 1
90443 Nürnberg
Tel.: 0911/231-14964 / 01520-1863205
Fax: 0911/231-14965
E-Mail: schulpsychologie.noller@schulamt.info
Sprechzeiten : Mo. 11.15-12.15 Uhr
Do. 08.45-09.45 Uhr
Schulpsychologische Beratung ist in Bayern Teil der Schulberatung und dient dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die Beratung ist kostenlos.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse und Methoden.
Sie beraten und helfen bei Lern- und Lehrproblemen, wirken mit bei der Fortbildung von Lehrkräften und Schulleitungen und unterstützen die Weiterentwicklung der Schule.
Neben der Beratung und Hilfe bei akuten und schwierigen Problemen bemühen sich die Schulpsychologen/innen auch um vorbeugende Maßnahmen sowie um die Verbesserung des Schulklimas und der gesamten Arbeit in der Schule (Prävention).
Schulpsychologen/innen in Bayern haben eine Doppelqualifikation als Psychologen und Lehrer. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen sowohl der Schüler als auch der Eltern.
Schulpsychologen/innen sind auch Teil der Schule und verfügen über gute persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Sie sind in besonderer Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet und deshalb unabhängige und verlässliche Partner der von ihnen betreuten Personen.
Schulpsychologen arbeiten...
1. Mit einzelnen Schülern und Lehrkräften:
- Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z. B. Teilleistungsstörungen, Motivationsprobleme, Arbeitsverhalten), spezielle Schullaufbahnentscheidungen (z. B. bei besonderem Förderbedarf oder besonderen Begabungen)
- bei akuten Krisen (z. B. plötzlicher Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression, Suizidgefahr)
- Unterstützung des Lehrers (z. B. bei Disziplinproblemen, Konflikten mit Eltern)
2. Mit Gruppen:
- Gesprächskreise und Arbeitsgruppen mit Schülern, Klassen und/oder Eltern (z. B. Lernen lernen, Entwicklungskonflikte, soziale Spannungen in der Klasse)
- Fortbildung und Supervision für Lehrerinnen und Lehrer (z. B. zur Zusammenarbeit im Kollegium, zur Unterstützung der Professionalität)
3. Im System Schule:
- Mitwirkung bei pädagogischen Konferenzen (z. B. zu den Themen Schulklima, Gewalt an Schulen, Leistungsbewertung)
- Beratung von Schulleitung und Schulverwaltung (z. B. Personalführung, Konferenzgestaltung)
- Mitwirkung bei Schulversuchen, Koordinationsaufgaben und Schulentwicklung
Kooperationspartner der Schulpsychologen
Schulpsychologen arbeiten zusammen mit :
· den Schulen und der Schulverwaltung
· den Schulberatungsstellen
· den Beratungslehrkräften
· den Erziehungsberatungsstellen
· den Jugendämtern und sozialen Diensten
· frei praktizierenden Psychologen und Ärzten, Kliniken
· der Polizei
Schulpsychologische Maßnahmen
· dienen in erster Linie der Problemklärung (Diagnose), Beratung und Betreuung
· vermitteln, informieren, stützen, fördern und helfen
· schaffen Kontakte zu weiteren Fachleuten (z. B. Therapeuten)
Wege zum Schulpsychologen
Schüler und Eltern wenden sich zunächst an die Lehrkraft und darüber hinaus an die Beratungslehrkraft der Schule oder direkt an den Schulpsychologen.
In psychologisch besonders komplexen Fällen vermittelt die Beratungslehrkraft weiter an den zuständigen Schulpsychologen (z. B. in Fällen spezieller Diagnostik oder wenn eine Lehrkraft selbst "Partei" in einem Konflikt ist).
Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 78 (BayEUG)
Schulberatung
(1) Jede Schule und jede Lehrkraft hat die Aufgabe, die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und
Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen. Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.
(2) Die Aufgaben, die über den Bereich einer Schule hinausgehen, werden von der staatlichen Schulberatung wahrgenommen.
Aufgabenbereiche
Die Aufgaben der Schulberatung betreffen vor allem die folgenden vier Bereiche:
1. Die Schullaufbahnberatung dient der individuellen Beratung hinsichtlich der Wahl der
Schullaufbahn und der allgemeinen Information über das schulische Bildungsangebot.
2. Die pädagogisch-psychologische Beratung hilft bei der Bewältigung von Schulproblemen wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Konflikten. Dazu gehört die
Beratung der Erziehungsberechtigten und ggf. der Ausbildungsbetriebe.
3. In der Beratung von Schule und Lehrkräften sollen die in der Schulberatung gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Methoden für den Unterricht, für die erzieherische Wirksamkeit der Schulen und für
die Weiterentwicklung der Schulen und des Schulsystems nutzbar gemacht werden. Bei Bedarf unterstützt die Schulberatung die Schulleitung und Schulverwaltung, diese unterstützen ihrerseits die
Schulberatung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
4. Durch Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten soll eine Abstimmung bei Bedarf erreicht und die Wirksamkeit der Einrichtungen im öffentlichen Interesse erhöht werden.
Ziele der Schulberatung:
Die Schulberatung unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch pädagogische und psychologische Erkenntnisse und Methoden. Ziel ihrer Arbeit ist es, zu Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in der Schule beizutragen. Sie sieht die Schule als einen Raum des lebendigen und offenen Miteinanders von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern und als einen Ort des gemeinsamen Lernens und vielfältiger Erfahrungen. In diesem Sinne finden sie gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen für Schwierigkeiten, Probleme und Konflikte.
Nützliche Adressen
Staatliche Schulberatung für Mittelfranken:
http://www.schulberatung.bayern.de/
BeratungsCentrumSchule, Schulpsychologie für Nürnberg:
http://www.schulpsychologie.nuernberg.de
Bayerisches Landesjugendamt - Jugendschutzgesetz: